Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) erklärt
Das EWärmeG des Landes Baden-Württemberg regelt den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungsmodernisierungen.
Hier erfahren Sie, was das Gesetz für Hausbesitzer bedeutet.

Was ist das EWärmeG?
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gilt in Baden-Württemberg und verpflichtet Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen dazu, erneuerbare Energien bei der Heizungsmodernisierung einzusetzen.
Ziel des Gesetzes ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu erhöhen und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
Was bedeutet das für Hausbesitzer?
Das Gesetz wird meist relevant, wenn eine alte Heizungsanlage ersetzt wird.
In diesem Fall müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, zum Beispiel durch:
- Nutzung erneuerbarer Energien
- Dämmmaßnahmen
- Kombination verschiedener Maßnahmen
- Welche Möglichkeiten es im Einzelfall gibt, hängt vom Gebäude ab.
Häufige Fragen zum EWärmeG
Typische Fragen von Eigentümern sind:
- Wann gilt das EWärmeG?
- Welche Maßnahmen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen?
- Gibt es Ausnahmen?
- Welche Förderprogramme können genutzt werden?
- Wann eine Energieberatung sinnvoll ist
Eine Energieberatung kann dabei helfen, die Anforderungen des Gesetzes für Ihr Gebäude zu verstehen und passende Maßnahmen zu planen.
Weiterführende Informationen
Offizielle Informationen finden Sie hier:
- Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg – EWärmeG
https://um.baden-wuerttemberg.de - Informationen zum Gesetz und zur Umsetzung
https://www.energieatlas-bw.de - Informationen zur Heizungsmodernisierung
https://www.energiewechsel.de

Energieagentur Berger GmbH in Herbrechtingen
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